Arbeitsicherheit?

Die Form folgt der Funktion

Sicher ist sicher!

Seit dem 1. Juli 1998 schreibt die Baustellenverordnung den Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf allen Baustellen vor, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.

Dies trifft schon bei einem Einfamilienhaus zu. Selbst wenn mit einem Generalunternehmer gebaut wird, sind Beschäftigte mehrerer Firmen auf der Baustelle, sobald Subunternehmer beauftragt werden.

Werden zudem noch besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt oder die Bauzeit überschreitet 500 Personentage, müssen noch weitere Anforderungen erfüllt werden.

Die Einhaltung dieser Vorschrift obliegt prinzipiell dem Bauherrn.

Er kann zur Erfüllung der Anforderungen die Aufgabe an einen geeigneten Dritten übertragen.

Durch qualifizierte Weiterbildung in diesem Bereich kann ich Ihnen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin zur Verfügung stehen. Somit wird die Sicherheit auf Ihrer Baustelle gewahrt.